Hygieneregeln ab dem 27.02.2023


1. Grundsätzlich sollten sich Personen mit deutlichen Erkältungs-/Erkrankungssymptomen bzw. Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit dem Hausarzt in Verbindung setzen oder anderweitig einen Schnelltest außerhalb der Schule durchführen.

2. Ein Anlass für eine freiwillige Testung in der Schule besteht, wenn Schülerinnen und Schüler oder andere an Schule beschäftigte Personen im Laufe des Tages offenkundig typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 entwickeln. Vor dem Hintergrund eines weitestgehenden Infektionsschutzes sollte die Testung am Beginn der ersten Unterrichtsstunde stattfinden.

3. Entsprechend dem RKI zählen Husten, Fieber und Schnupfen zu den am häufigsten erfassten Symptomen bei Kindern und Jugendlichen.

4. Der Eingang für die Schüler erfolgt bis 13.15 Uhr über den hinteren Eingang an den Zimmern 27/29.

5. Allgemeine Hygiene- und Desinfektionsregeln gelten nach wie vor.

6. Nach spätestens 20 Minuten während des Unterrichts und in den Pausen ist durchzulüften.

7. In den Pausen werden die Fenster aber nur angekippt.

Aktuelle Informationen vom Sächsischen Ministerium für Kultus sind auch HIER zu erhalten.