Sehr geehrte Eltern,

im Anhang finden Sie Informationen des Sächsischen Kultusministeriums vom 13.04.2022 zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Wir bitten um Beachtung!

 

Wir haben mit dem Aufbau einer Förderstruktur an unserer Schule begonnen und können schon jetzt folgende Förderstunden anbieten:

Montag: Mathematik Kl. 7 (7. bzw. 8. Stunde)

Dienstag: Englisch Kl. 7 und 8 (7. bzw. 8. Stunde), alternativ Donnerstag (7. Stunde)

Donnerstag: Mathematik 9H (1. Stunde), Englisch 9H (2. Stunde), Mathematik Kl. 8 (7. Stunde)

Freitag: Englisch Kl. 6 (1. Stunde), Mathematik Kl. 6 (6. bzw. 7. Stunde)

 

 

Aktualisierte Belehrung zum Hygienekonzept der Oberschule Kreischa vom 25.04.2022

Die Testpflicht und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bestehen nicht mehr. Freiwillige Tests werden angeboten, das Tragen einer Maske wird empfohlen.

In besonderen Unterrichtssituationen, wie beispielsweise Schülerexperimenten, kann die Lehrkraft weitere Schutzmaßnahmen wie Maske und Schutzhandschuhe anordnen. Das gilt auch im Unterricht bei Personen der Risikogruppe

Personen, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, dürfen die Schule nicht betreten.

Symptome, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen: ein allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten.

Bei Infektionen durch SARS-CoV-2 legt nach Infektionsschutzgesetz das zuständige Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen für Erkrankte einschließlich deren Wiederzulassung zu Einrichtungen fest.

Tritt bei Kindern oder Schülern mindestens ein Symptom auf, ist ihnen der Zutritt zur Einrichtung erst 24 Stunden nach dem letztmaligen Auftreten von Fieber ab 38 Grad Celsius und erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines anderen Symptoms oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, nach der keine SARS-CoV-2-Infektion besteht, gestattet.

Zeigt eine Person Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, kann sie der Einrichtung verwiesen werden, Personensorgeberechtigte nicht volljähriger Schüler müssen diese von der Schule abholen.

Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände am Hygienespender am Eingang zu desinfizieren.

Alle allgemein gültigen Regelungen zur Hygiene und die Regelungen zum Einhalten eines Mindestabstandes sind konsequent einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden hiermit entsprechend aktenkundig belehrt und im Gebäude befinden sich entsprechende Hinweise und Anleitungen.

 Das Betreten des Gebäudes erfolgt einzeln und in entsprechendem Abstand. Die Schülerinnen und Schüler halten vor der Schule, auf dem Weg von und zur Schule und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand zueinander.

 Die Schüler begeben sich direkt in die angegebenen Unterrichtsräume.

Nach dem Unterricht verlassen sie Schülerinnen und Schüler unverzüglich die Schule und das Schulgelände. Sie begeben sich auf direktem Weg wieder nach Hause. Auch auf dem Nachhauseweg oder dem Weg zu den Haltestellen ist auf entsprechenden Abstand untereinander zu achten!

Auf die Husten- und Niesetikette ist zu achten. In den Pausen und im Unterricht nach 20 Minuten erfolgt eine umfassende Durchlüftung der Zimmer.